Betreuungsbüro Ann Splittgerber Rechtliche Betreuung Weimar

Über die Betreuung

Rechtliche Betreuung: was heißt das?
Eine Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht beschlossen und ein Betreuer (das kann ein Vereinsbetreuer, ehrenamtlich tätiger Betreuer oder Berufsbetreuer sein) wird bestellt. Rechtlich bestellte Betreuer beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die aufgrund von festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder bei körperliche Behinderung an der Ausübung ihrer Rechte und Handlungsfähigkeiten gehindert sind und dadurch ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst war nehmen können.

Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung und gesetzlicher Rahmen für die Führung der Betreuung sind im §§ 1896 bis 1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Das heutige Betreuungsrecht trat 2023 in Kraft und löste damit das alte Betreuungsrecht von 1992 ab. Seit dem Jahr 1992 gibt es keine Entmündigungen mehr. Eine Betreuung wird oft nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenbereiche eingerichtet, also auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Betreuten zugeschnitten. Der Wunsch und Wille des betreuten Menschen bleibt handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl des betreuten Menschen zuwider. Jede/r Bürger/in kann grundsätzlich eine Betreuung für sich oder eine andere Person beim zuständigen Amtsgericht oder der zuständigen Betreuungsbehörde des Wohnortes beantragen/anregen. Üblicherweise wird eine Betreuung durch das Gesundheitssystem, andere Behörden oder Angehörige angeregt.

Information, Beratung und Aufklärung zur rechtlichen Betreuung erhalten Sie bei:
• den Rechtspflegern der Betreuungsgerichte
• den Betreuungsbehörden der Städte und Landkreise
• Betreuungsvereinen

Sie können direkt einen Berufsbetreuer oder ehrenamtlich tätigen Betreuer anfragen oder vorschlagen, denn diesbezüglich hat Jeder die freie Wahl (aktuell gibt es jedoch zu wenige Betreuer und so kann es sein dass ihr gewählter Wunschbetreuer keine Kapazität mehr hat eine neue Betreuung anzunehmen).

Zur Person

Ich bin Ann Splittgerber und führe selbstständig rechtliche Betreuungen seit 2020. Meine Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde Weimar und ich bin hauptsächlich für das Amtsgericht Weimar tätig. Ergänzend führe ich auch Betreuungen in Erfurt oder aufgrund von Zuständigkeitswechseln auch zeitweise oder abgesprochen für längere Zeit bei anderen dann zuständigen Amtsgerichten. Als Verhinderungsbetreuung steht in den meisten Fällen meine Büropartnerin Frau Langer zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie können mir über das Kontaktformular eine Nachricht senden oder direkt an meine E-Mail-Adresse: betreuung.post@gmail.com
Bei Fragen zur rechtlichen Betreuung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden und Mitarbeitenden.

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Kontaktformular

Adresse

Betreuungsbüro Ann Splittgerber
Brennerstraße 26
99423 Weimar